
In den kommenden Jahren treten neue Regelungen für alle Unternehmen in Kraft, die Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger abgeben oder anwenden.
Die überarbeitete Pflanzenschutzverordnung zielt darauf ab, den Schutz von Umwelt, Mensch und Tier zu stärken sowie die Fachkompetenz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern zu verbessern.
Die wichtigsten Neuerungen für Verkäufer und Anwender sind:
- Weiterbildungspflicht und Prüfungsnachweis: Die Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel ist auf fünf Jahre befristet und erfordert regelmässige Weiterbildung. Der Erwerb der Bewilligung erfolgt über eine Prüfung.
- Digitale Fachbewilligung für Anwender: Ab 1.1.2026 müssen zudem die Bewilligungen im digitalen Nachweissystem erfasst werden. Ab 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch mit gültiger Bewilligung erworben werden.
- Digitale Erfassung im Digiflux-Portal für Verkäufer: Ab dem 1.1.2026 müssen Lieferanten wie Gartenbaubetriebe ihre Verkäufe von PSM und Dünger im elektronischen Verzeichnis Digiflux integrieren. Ab dem 1.1.2027 müssen auch die Lagerbestände erfasst werden.
ARAG Aktiv-Reinigungen AG und HW Hauswartungen AG sind bestens vorbereitet!
Unsere Hauswarts- und Gartenteams in der Zentralschweiz und in der Region Zürich sind auch unter der revidierten Pflanzenschutzverordnung gerüstet und verfügen bereits über die entsprechenden Bewilligungen. So können wir Ihnen auch weiterhin eine professionelle und sichere Dienstleistung in der Garten- und Umgebungspflege garantieren.
Weitere Informationen zu PSM sind unter Jardin Suisse ersichtlich.