Die kürzlich beschlossene Abschaffung des Eigenmietwertes markiert einen historischen Wandel im Schweizer Steuersystem und betrifft zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer direkt. Bisher konnten bei selbstgenutztem Wohneigentum zahlreiche Sanierungs‑ und Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Vorteil fällt künftig weg. Viele Hauseigentümer sehen darin einen Anreiz, bevor das neue System in Kraft tritt, anstehende Sanierungen noch steuerlich abzusetzen. In der Übergangsfrist dürfte dies zu einem Sanierungsboom führen – Handwerksbetriebe und Renovationsfirmen müssen sich auf eine intensive Nachfrage einstellen.
Besonders in Stockwerkeigentümergemeinschaften zeigen Analysen, dass die Erneuerungsfonds vieler Objekte nicht ausreichend dotiert sind, obwohl dringende Arbeiten anstehen. Eine frühzeitige Diskussion über Rücklagenbildung und finanzielle Planung ist deshalb empfehlenswert, um spätere Engpässe und Verzögerungen zu vermeiden.
Entgegen ersten Erwartungen dürfte der Wegfall des Eigenmietwertes allerdings nicht zu einem allgemeinen Preisschub bei Immobilien führen, da die Kaufpreise vor allem von Hypothekensituation, Angebot und Nachfrage geprägt sind und viele Käufer ältere Bestandsobjekte erwerben, die vor dem Einzug ohnehin saniert werden müssen. Dadurch könnten Preise für ältere Liegenschaften im Vergleich zu Neubauten tendenziell gedämpft sein.
Zudem zeigt der Schweizer Wohnungsmarkt weiterhin enge Leerstände, insbesondere in städtischen Zentren, was die Nachfrage hochhält. Der Druck auf dem Immobilienmarkt bleibt bestehen – sowohl für Käufer, Mieter als auch für Vermieter und Verwalter.
Detaillierte Analysen sind in der ZKB-Studie zum Eigenmietwert ersichtlich.